Datenschutz und KI. Zuerst die Regeln, dann das KI-Tool.
Die meisten Fragen an uns beginnen mit „Darf ich …“. Diese Seite beantwortet die häufigsten, sagt ehrlich, wo die Grenzen liegen, und wo sie sich mit dem richtigen KI-Tool verschieben lassen.
Auf einen Blick
- Personenbezogene Daten in ein KI-Tool geben ist Datenverarbeitung: Rechtsgrundlage und Auftragsverarbeitungsvertrag nötig
- Gesundheits-, Mandanten- und Schülerdaten gehören nicht in allgemeine KI-Dienste
- Kostenlose Versionen haben meist keinen Trainingsausschluss und keinen Vertrag
- KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025, Transparenzpflichten seit August 2026
Datenschutz ist bei uns der Anfang, nicht der Anhang.
Wer KI einführt, ohne vorher zu klären, welche Daten wohin dürfen, bekommt irgendwann ein Problem, meist leise: Eine Mitarbeiterin kopiert einen Patientenbrief in den Chatbot, weil es schneller geht. Deshalb stehen bei uns die Regeln vor dem KI-Tool. Sie sind kein Bremsklotz, sondern der Grund, warum das Team danach ohne Angst arbeiten kann.
Das ist unsere praktische Einschätzung, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit entscheidet dein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter, und wir sagen dir, wann der Moment dafür da ist.
Sechs Dinge, die bei jeder Einführung dazugehören.
Keine sensiblen Daten in Fremd-Systeme
Patienten-, Mandanten- und Schülerdaten gehören nicht in allgemeine KI-Dienste. Für die meisten Aufgaben braucht es sie auch nicht: Textbausteine funktionieren mit Stichworten.
Vertrag und Trainingsausschluss
Nur KI-Tools mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Verarbeitungsausschlüssen. Was eingegeben wird, trainiert kein Modell. Kostenlose Versionen erfüllen das in der Regel nicht.
Berufsgeheimnis geht vor
Ärztinnen, Anwälte, Steuerberater unterliegen § 203 StGB. Welche KI-Tools damit vereinbar sind, klären wir vor dem ersten Klick, die rechtliche Bewertung bleibt bei Datenschutzbeauftragten und Anwalt.
Lokal oder europäisch, wenn nötig
Wo Daten das Haus nicht verlassen dürfen, gibt es lokal betriebene Modelle oder europäische Anbieter. Ob sich das für deine Größe lohnt, sagen wir ehrlich.
Gekennzeichnet, wenn notwendig
Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Was das für Bilder, Texte und Chatbots in deinem Betrieb heißt, steht in den KI-Regeln.
Regeln für den Betrieb
Welche KI-Tools erlaubt sind, welche Daten rein dürfen, wer prüft, wer kennzeichnet. Eine Seite, die alle kennen. Ergebnis jeder Einführung.
Was wir sind und was wir nicht sind
Wir sind die, die dein Team so schulen, dass niemand Patientendaten in den Chatbot kopiert, die die Einstellungen der KI-Tools prüfen und die Regeln für den Betrieb schreiben. Wir sind keine Anwälte und keine externen Datenschutzbeauftragten. Wenn deine Frage eine rechtliche Bewertung braucht, etwa ob ein bestimmtes KI-Tool mit § 203 StGB vereinbar ist, bereiten wir sie vor und geben sie an die richtige Stelle. Die Sätze „Das ist DSGVO-konform“ oder „Das dürfen Sie“ wirst du von uns nicht hören.
Häufige Fragen zu Datenschutz und Recht
Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?
Was ist die KI-Kompetenzpflicht?
Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?
Macht ihr Rechtsberatung?
Zum Weiterlesen
- RatgeberDSGVO und KI: Welche Daten dürfen in ein KI-Tool?
- RatgeberDarf ich Patientendaten in ChatGPT eingeben?
- RatgeberBerufsgeheimnis und KI: Was Kanzleien und Praxen dürfen
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- RatgeberKI-Regeln für den Betrieb: Was auf die eine Seite gehört
- RatgeberEuropäische KI-Anbieter: Alternativen für sensible Daten
Lasst uns den Killefitz aus KI rausnehmen.
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